Österreichisches Lebensmittelbuch
Das Österreichische Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus) dient zur Verlautbarung von Sachbezeichnungen, Begriffsbestimmungen, Untersuchungsmethoden und Beurteilungsgrundsätzen sowie von Richtlinien für das Inverkehrbringen von Waren.
Das Österreichische Lebensmittelbuch (ÖLMB) ist aus rechtlicher Sicht als „objektiviertes Sachverständigengutachten“ einzustufen. Es ist keine Rechtsvorschrift im engeren Sinn. Trotzdem hält sich die gesamte Lebensmittelwirtschaft an die Vorgaben des Codex.
Zur Beratung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) in Angelegenheiten sämtlicher lebensmittelrechtlicher Vorschriften sowie zur Vorbereitung des Österreichischen Lebensmittelbuches (Codex Alimentarius Austriacus) ist eine Kommission (Codexkommission) eingerichtet.
Gemäß § 77 LMSVG setzen sich die vollkommen ehrenamtlich arbeitenden Mitglieder neben den Mitarbeiter:innen des BMASGPK und der AGES bzw. den Untersuchungsanstalten der Länder und nach § 73 LMSVG Berechtigten, aus Vertreter:innen bestimmter Bundesministerien (BMJ, BMLUK, BMASGPK, BMWET, BMF), den Ländern, der Wirtschaftskammer Österreich, der Landwirtschaftskammer Österreich, der Bundesarbeitskammer, dem Verein für Konsumenteninformation, dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, der Vereinigung Österreichischer Industrieller, der Österreichischen Tierärztekammer und Vertretern der einschlägigen Wissenschaften zusammen.
Zur fachlichen Unterstützung und Vorbereitung Ihrer Beschlüsse hat die Codexkommission Unterkommissionen und Arbeitsgruppen eingesetzt, die unter Beteiligung von Fachexperten Codexrichtlinien erarbeiten. Diese werden nach Befassung des Koordinationskomitees der Plenarversammlung der Codexkommission zur Beschlussfassung vorgelegt und von der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz veröffentlicht.
Die Codexkommission wird als Forum zur Vorbereitung und sozialpartnerschaftlichen Abstimmung der österreichischen Position für EU- und internationale Gremien genutzt und wird regelmäßig durch das Präsidium der WECO mit Fragestellungen aus den Komitees des FAO/WHO Codex Alimentarius über die Vorsitzenden der jeweiligen Codex-Unterkommissionen befasst. Weiters dient die Codexkommission als Plattform zur Risikokommunikation.
Nach Vorarbeiten, die bis 1896 zurückgereicht hatten, erschien ab 1911 die erste Auflage des österreichischen Lebensmittelbuches (Codex Alimentarius Austriacus, kurz: Codex). Sie diente als Interpretationsbehelf für rechtlich unbestimmte Beanstandungsgründe wie „gesundheitsschädlich“, „verfälscht“, „nachgemacht“ oder „falsch bezeichnet“. In der Zeit zwischen 1938 und 1945 galt in Österreich das deutsche Lebensmittelrecht, das ein Lebensmittelbuch nicht kannte. Mit der Rechtsüberleitung wurde 1945 das österreichische Lebensmittelgesetz 1897 wieder in Kraft gesetzt und 1951 erfolgte seine Wiederverlautbarung. In der LMG-Novelle 1950 wurden der Codex und die Codexkommission rechtlich verankert. Die dritte Auflage des Codex erschien ab 1952.
Der Codex ist auch Garant dafür, dass Österreich ein sehr hohes Lebensmittelniveau aufweist und nicht nur die Österreicher:innen, sondern auch viele Personen, die Österreich besuchen, sehr gerne zu qualitativ hochwertigen Lebensmitteln aus Österreich greifen.
Internet: https://www.lebensmittelbuch.at/



