Vorbehaltlich der Zahlung unserer Anmeldegebühr und der erfüllten Aufnahmebedingungen auch im Jahreszeugnis.
Vorgangsweise
Vorgangsweise
der Anmeldung
VOR Erhalt der Schulnachricht der 8. Schulstufe:
Sie können sich bei uns VORANMELDEN, indem Sie einen ausgefüllten Anmeldebogen bei uns abgeben, an uns senden oder faxen. Diese Anmeldung ist noch nicht bindend. Sie können bei der Gelegenheit auch alle erforderlichen Dokumente, mit Ausnahme der Schulnachricht, übermitteln.
NACH Erhalt der Schulnachricht der 8. Schulstufe:
Übersenden Sie uns folgende Unterlagen:
- Anmeldeformular, falls es noch nicht in der Voranmeldung übermittelt wurde und die Zustimmungserklärung zur Datenverarbeitung
- Die ORIGINALE Schulnachricht (8. Schulstufe)
- Kopie des Zeugnisses der 7. Schulstufe
- Kopie des Meldezettels
- Kopie der Geburtsurkunde
- Kopie des Staatsbürgerschaftsnachweises
- Ev. Kopie des Vormundschaftsdekretes
Ihre Anmeldung wird auf der Semester-Schulnachricht durch Stempel und Unterschrift bestätigt, sodass Ihre Anmeldung als erste Wahl bei uns dokumentiert ist.
Nach Ablauf der Anmeldefrist (die jeweils aktuelle Frist ist für alle vergleichbaren Schulen gleich und zwar an jenem Freitag, an dem die letzte der österreichischen Semesterferienwochen endet, etwa um den 20.Februar) erhalten Sie von uns ein Schreiben, in welchem Sie über Ihren Aufnahmestatus informiert werden, wobei folgende Varianten möglich sind:
Aufnahmevertrag
Der Aufnahmevertrag wird am Mittwoch der letzten Schulwoche zwischen
- Priv. HTLLT
- Aufnahmewerber*in sowie
- Erziehungsberechtigten
geschlossen. Bei dieser Gelegenheit werden die Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft, Sie erhalten Gelegenheit, notwendige Unterrichtsmaterialien wie Schutzkleidung udgl. zentral zu bestellen (nicht verpflichtend!) und werden von der Schulleitung über die Gepflogenheiten des Hauses, die Hausordnung usw. informiert.
ALLE Kandidat*innen, unabhängig von einer eventuell abzulegenden Aufnahmsprüfung, werden gebeten, zusammen mit einem*einer Erziehungsberechtigten zu diesem Termin zu erscheinen.
Schulgeld
Grundsätzlich müssen sich Privatschulen auch mit „privatem“ Geld finanzieren. Im Fall der Priv. HTL für Lebensmitteltechnologie ist es so, dass die Lehrkräfte vom Bund bezahlt werden (eine sog. lebende Subvention des Bundes sind) und der restliche Schulbetrieb, mit Sekretariat, Gebäudeerhaltung, Strom, Heizung, Wasser, Ausstattung der Unterrichtsräume, Labors, Technologika, usw. eben „privat“ finanziert werden muss. Aus diesem Grund sind wir gezwungen, Schulgeld einzuheben. Dieses Schulgeld beträgt momentan € 256.- pro Monat und wird 10-mal im Jahr im sog. Lastschriftverfahren eingezogen.
Reihungskriterien
Für die Reihung der Aufnahmewerber*innen verwenden wir einen Schlüssel, der aus den Noten der Gegenstände Deutsch, Englisch und Mathematik der 8. Schulstufe errechnet wird:
Reihungskriterium = Mathematiknote * 2 + Deutschnote + Englischnote
Dies gilt uneingeschränkt für Schüler*innen der Gymnasien (AHS) oder NMS / Vertiefung oder MS / Standard AHS.
Für „Grundlegende“ oder „Standard“ Noten werden 3 Punkte VOR obiger Rechnung dazugezählt.
(z.B. M grundlegend 2, D vertiefend 3, E vertiefend 2
–> Reihungskriterium = 2*(2+3) + 3 + 2 = 15)
Aufnahmsprüfung
Keine Aufnahmsprüfung
- Kandidat*innen aus AHS
- Kandidat*innen aus Mittelschulen, Leistungsniveau „Standard-AHS“
- Kandidat*innen aus Mittelschulen, „Standard“, mindestens „Gut“ in D, E, M
- Kandidat*innen, die den Polytechnischen Lehrgang absolviert haben
Aufnahmsprüfung
- Kandidat*innen aus Mittelschulen, im Leistungsniveau „Standard“ schlechter als „Gut“ benotet
Die Aufnahmsprüfungen erfolgen sowohl schriftlich als auch mündlich am Tag der Unterzeichnung der Aufnahmeverträge, also am Mittwoch der letzten Schulwoche.
Die Ergebnisse werden knapp nach der mündlichen Prüfung bekanntgegeben. Danach kann – je nach Ergebnis und Reihung – der Aufnahmevertrag unterzeichnet werden.